… man soll ja nicht Gleiches mit Ungleichem behandeln …

Man soll vor allem nicht Redewendungen gebrauchen, in deren Gebrauch man nicht sicher ist.

Ein wenig Hintergrundwissen:

„Gleiches mit Gleichem vergelten“

Diese Redewendung findet sich bereits bei dem römischen Komödiendichter Plautus (um 250184 v.Chr.). In seinem Lustspiel »Mercator« (»Der Kaufmann«), in dem Vater und Sohn um dasselbe Mädchen werben, heißt es (III, 4,44, Vers 629): ut par pari respondeas (»um Gleiches mit Gleichem zu vergelten«). Das entspricht dem alten Rechtsgrundsatz aus dem mosaischen Gesetz (2.Moses 21,24): »Auge um Auge, Zahn um Zahn«. Heute sagt man meistens »Man soll nicht Gleiches mit Gleichem vergelten«, gebraucht die Wendung also in einem Kontext, der zu einer versöhnlichen, eher neutestamentlichen Haltung aufruft.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2005


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