Gewaltausbrüche gegenüber Büromaterial werden mit Entzug des Büroschlafs nicht unter 2 Wochen geahndet!
Da müssen Sie auch mal die Klammer schlagen …
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Gewaltausbrüche gegenüber Büromaterial werden mit Entzug des Büroschlafs nicht unter 2 Wochen geahndet!
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